Auswirkungen der Gaspreisbremse auf Ihren Haushalt
Möglicherweise haben Sie der Berichterstattung der letzten Monate entnommen, dass die Bundesregierung die sogenannte Gaspreisbremse eingeführt hat. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, was dies für Sie bedeutet.
Das Wichtigste im Überblick
- Durch die Gaspreisbremse erhalten wir als Vermieter für Ihr Gebäude aus den Mitteln des Bundes im Jahr 2023 einen Entlastungsbetrag in EUR.
- Diese Entlastung geben wir vollständig an alle Mieter weiter. Sie müssen hierfür nichts weiter unternehmen.
- Je mehr Heizenergie eingespart wird, desto deutlicher sinken auch die anteiligen Kosten für jeden Haushalt. Gehen Sie daher im Interesse aller Haushalte sparsam mit der Heizenergie um. Hinweise zum Energiesparen finden Sie auf der Internetseite www.energiewechsel.de.
Die Gaspreisbremse im Detail
Die Gaspreisbremse wird ab dem 1. März 2023 umgesetzt, gilt aber rückwirkend für das gesamte Jahr 2023. Mit der Gaspreisbremse erhalten Haushalte aus den Mitteln des Bundes einen Zuschuss, den sogenannten Entlastungsbetrag.
Berechnung der Gaspreisbremse
Der Basisbedarf entspricht 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für das gesamte Gebäude.
Für diesen Basisbedarf gilt ein gedeckelter Preis von maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch gilt der vertraglich mit unserem Energieversorger Montana vereinbarte Preis pro Kilowattstunde.
Aus dem Basisbedarf und Arbeitspreis ergibt sich der Entlastungsbetrag für das Jahr 2023.
Aufteilung der Gaspreisbremse zwischen den Haushalten
Die Verringerung der Gaskosten kommt allen Haushalten anteilig zu Gute. Dabei gilt: Je mehr Heizenergie im gesamten Gebäude eingespart wird, desto geringer fallen die Kosten für jeden Haushalt aus. Gehen Sie daher im Interesse aller Haushalte sparsam mit der Heizenergie um.
Auswirkung der Gaspreisbremse auf Ihre Vorauszahlungen
Die genaue Abrechnung Ihrer Heizkosten und Ihres Entlastungsbetrags für 2023 erhalten Sie wie gewohnt im folgenden Jahr (2024) mit der Betriebskostenabrechnung.
Bitte beachten Sie: Die Entlastung durch die Gaspreisbremse bezieht sich allein auf das Jahr 2023. Die Endabrechnung für das Jahr 2022 steht noch aus. Diese kann unabhängig von der jetzigen Erhöhung der Betriebskosten eine Nachzahlung enthalten. Mit dieser Abrechnung für das Jahr 2022 wurde auch der Dezemberabschlag des Bundes verrechnet.