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Mitgliedschaft

Um Mitglied zu werden, unterschreiben Sie eine Beitrittserklärung und erwerben damit zwei Pflichtanteile. Ein Anteil beträgt 160,00 Euro. Aus diesem eingezahlten Anteil ergibt sich das Geschäftsguthaben, worauf eine jährliche Dividende ausgeschüttet werden kann, die aus den wirtschaftlichen Erträgen der Genossenschaft bestritten wird. Die Höhe der Dividende wird jährlich von der Mitgliederversammlung neu beschlossen und beträgt z. Z. 2%.

Sie können eine beliebige Anzahl weiterer Anteile erwerben.

Mit Eintritt, wird für jedes Mitglied ein Eintrittsgeld in Höhe von 10 Euro fällig, welches zusätzlich zu den beiden Pflichtanteilen zu zahlen ist.

Bei Kündigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft bestehen bleiben oder muss separat gekündigt werden. Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.

Die Kündigung findet immer zum Schluss des Geschäftsjahres statt und muss mindestens 12 Monate im Voraus erfolgen.

Das Geschäftsguthaben wird im Folgejahr nach der Mitgliederversammlung (Ende 2. HJ) ausgezahlt.

Die genannten Informationen sind nur inhaltlich aus unserer Satzung entnommen worden. Wir empfehlen Ihnen, diese und weitere wichtige Regelungen in der Satzung nachzulesen.

Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Kirn?
Dann kontaktieren Sie uns gerne über folgende E-Mail-Adresse: mitglied[at]baugenossenschaft-kirn.de
oder füllen Sie direkt unser Beitrittsformular aus.

 

Kontakt und Info

06752 / 135 210

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!